Re: Auflösung Vereinsvorstand
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 02.10.2016
Auflösen (abberufen) kann den Vorstand nur das Organ, das in bestellt, hier also die Mitgliederversammlung.
Wenn Sie als Vorstandsvorsitzender einzelvertretungsberechtigt sind, können Sie in jedem Fall eine Mitglieder versammlung dazu einberufen, die dann entsprechend beschließt.