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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Argusauge schrieb: ------------------------------------------------------- > Der ehrenamtliche Vorstand (gemeinnütziger Verein) > bietet am 30. September 2016 auf der Homepage im > Internet als "Attraktive Herbst-Aktion" 2016 an: > Schnupper-Mitgliedschaft 2016 Kostenlos - ohne > Mitgliedsbeitrag > Folgejahr-Mitgliedschaft 2017 Aktionspreis 990 > Euro > > Laut Satzung bzw. Beitragsordnung gilt folgendes: > Satzung > „§ 14 Beiträge und Umlagen > (1) Mit der Aufnahme als ordentliches Mitglied in > den Verein sind Beiträge und Umlagen zu > entrichten. Einzelheiten dazu regelt die > Beitragsordnung. > … > 6) Einzelheiten und Höhe der Beiträge sowie > Umlagen regelt die Beitragsordnung, die die > Mitgliederversammlung beschließt.“ > > Beitragsordnung: > „Jahresschnuppermitgliedschaft 1.290 € > einmalig für 12 Zeitmonate > Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Monat der > Aufnahme und endet nach 12 Monaten.“ > > bzw. > „Mit der Aufnahme als ordentliches Mitglied werden > Beiträge und Gebühren wie folgt fällig: > Aufnahmebeitrag gültig ab 01.01.2016 300 > € einmalig > Jahresbeitrag ab 01.01.2016 990 €“ > > Darf der Vorstand eigenmächtig diese Aktion > anbieten: > 1. kostenlose Mitgliedschaft für 3 Monate > 2. Nichterhebung eines Aufnahmebeitrags? > > Falls nein, was kann ich als Mitglied > unternehmen? > > Für baldige Auskunft besten Dank im Voraus.
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