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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Sonderaktion „Kostenlose Mitgliedschaft“
von: Argusauge ()
Datum: 01.10.2016

Der ehrenamtliche Vorstand (gemeinnütziger Verein) bietet am 30. September 2016 auf der Homepage im Internet als "Attraktive Herbst-Aktion" 2016 an:
Schnupper-Mitgliedschaft 2016 Kostenlos - ohne Mitgliedsbeitrag
Folgejahr-Mitgliedschaft 2017 Aktionspreis 990 Euro

Laut Satzung bzw. Beitragsordnung gilt folgendes:
Satzung
„§ 14 Beiträge und Umlagen
(1) Mit der Aufnahme als ordentliches Mitglied in den Verein sind Beiträge und Umlagen zu entrichten. Einzelheiten dazu regelt die Beitragsordnung.

6) Einzelheiten und Höhe der Beiträge sowie Umlagen regelt die Beitragsordnung, die die Mitgliederversammlung beschließt.“

Beitragsordnung:
„Jahresschnuppermitgliedschaft 1.290 € einmalig für 12 Zeitmonate
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Monat der Aufnahme und endet nach 12 Monaten.“

bzw.
„Mit der Aufnahme als ordentliches Mitglied werden Beiträge und Gebühren wie folgt fällig:
Aufnahmebeitrag gültig ab 01.01.2016 300 € einmalig
Jahresbeitrag ab 01.01.2016 990 €“

Darf der Vorstand eigenmächtig diese Aktion anbieten:
1. kostenlose Mitgliedschaft für 3 Monate
2. Nichterhebung eines Aufnahmebeitrags?

Falls nein, was kann ich als Mitglied unternehmen?

Für baldige Auskunft besten Dank im Voraus.

Re: Sonderaktion „Kostenlose Mitgliedschaft“
von: Hardy ()
Datum: 02.10.2016

Es gilt das, was Du zur Satzung schreibt. Eine kostenlose Mitgliedschaft steht also dort nicht, da müsste eine Satzungsänderung m.M.n. erfolgen in einer MV. Die Beitragshöhe gehört in die Vereins- oder auch Beitragsordnung, wenn diese nicht Satzungsbestandteil sind.
Was tun? Beim Vorstand Widerspruch einlegen und ihn auffordern in einer MV das Problem als TOP aufzunehmen. Dazu verbündete Mitglieder suchen, die u.U. eine MV nach § 37 BGH beim Vorstand beantragen.

Re: Sonderaktion „Kostenlose Mitgliedschaft“
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 02.10.2016

Der Vorstand verstößt damit offensichtlich gegen die Beitragsordnung. Als einzelnes Mitglied haben Sie da keine rechtliche Handhabe. Sie können nur einen Antrag in der Mitgliederversammlung dazu stellen (dass der Vorstand das abstellen soll).

Re: Sonderaktion „Kostenlose Mitgliedschaft“
von: Argusauge ()
Datum: 02.10.2016

Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Der Vorstand verstößt damit offensichtlich gegen
> die Beitragsordnung. Als einzelnes Mitglied haben
> Sie da keine rechtliche Handhabe. Sie können nur
> einen Antrag in der Mitgliederversammlung dazu
> stellen (dass der Vorstand das abstellen soll).

Wie muss ich Ihre Antwort verstehen?
Obwohl der Vorstand offensichtlich gegen
- die Beitragsordnung bzw. Satzung,
- den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Mitglieder
verstößt,
- sowie die Vermögensbetreuungspflicht
verletzt, habe ich als einzelnes Mitglied keine rechtliche Handhabe!

Wer hat überhaupt eine rechtliche Handhabe gegen ein Fehlverhalten des Vorstands?
Wer kann ihn zur Rechenschaft ziehen?
Oder genießt der Vorstand „Narrenfreiheit“ und kann Schalten und Walten nach Belieben?

Re: Sonderaktion „Kostenlose Mitgliedschaft“
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 02.10.2016

Der Vorstand steht in einem Rechtsverhältnis (Auftrag) zum Verein, nicht zu den Mitgliedern.
Wenn Mitgliederrechte verletzt werden, muss das Mitglied wiederum seine Ansprüche gegen den Verein geltend machen, nicht gegen den Vorstand.
Es wird ja auch durch einen Vermögensverlust, der hier entstehen könnte, der Verein geschädigt, nicht das Mitglied.