Re: Beschlüsse im Konsens möglich?
von: AKN ()
Datum: 16.02.2024
Hallo Herr Pfeffer,
schonmal vielen Dank für die Antwort.
> 2) Wäre eine "Wenn-Dann" Formulierung ergänzend möglich oder gar sinnvoll? zB "wenn nach 2 Abstimmungsrunden kein Konsens / keine Einstimmigkeit zustande kommt, dann wird ein drittes mal, aber durch eine 4/5 Mehrheit entschieden."
>
> # Ja, aber wozu soll das gut sein? Das verlängert nur die Entscheidungsfindung.
Sie selbst hatten ja in einem anderen Beitrag geschrieben (und ich Zitiert), dass Einstimmigkeit/Konsens schwer zu erreichen ist. Manchmal vielleicht garnicht. Um den Prozess dennoch fortführen zu können wäre das eine denkbare lösung, dachte ich. Aber im Grunde wird damit ja die Einstimmigkeit/der Konsens ausgehebelt bzw. kann übergangen werden.
> # Da müsste die Satzung aber definieren, was "Konsens" heißt. Man könnte doch einfach schreiben: "ohne Gegenstimmen".
Wenn Enthaltungen nicht als Gegenstimme gezählt wird, dann wäre das fein. Bei Einstimmig scheint es ja als Gegenstimme zu zählen. Ergo dachte ich, es bedarf einer klaren Definition von "Gegenstimmen" oder "Konsens".
Vielen Dank, schönen abend und ein angenehmes Wochenende Ihnen.
Liebe Grüße, der AKN eV