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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Hierzu zwei Fragen: > 1) Sind - juristisch gesehen - Entscheidungen im > Konsens erlaubt? > > # Ja, das kann die Satzung so regeln. Sie kann > beliebige Mehrheitserfordernisse festlegen. Ob das > praktikabel ist, ist eine andere Frage. > > > 2) Wäre eine "Wenn-Dann" Formulierung ergänzend > möglich oder gar sinnvoll? zB "wenn nach 2 > Abstimmungsrunden kein Konsens / keine > Einstimmigkeit zustande kommt, dann wird ein > drittes mal, aber durch eine 4/5 Mehrheit > entschieden." > > # Ja, aber wozu soll das gut sein? Das verlängert > nur die Entscheidungsfindung. > > Zum Verständnis: > - Einstimmig bedeutet "ohne Gegenstimmen (und ohne > Enthaltungen?)" > # Ja, ohne Enthaltungen. > > - Konsens bedeutet "ohne Gegenstimmen - > Enthaltungen und andere Meinungen (zB Bedenken) > sind jedoch keine Gegenstimmen, da kein klares > Veto/Nein ausgesprochen wurde" > > # Da müsste die Satzung aber definieren, was > "Konsens" heißt. Man könnte doch einfach > schreiben: "ohne Gegenstimmen".
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