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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
AKN schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > > > # "Gegenstimmen" sollte eindeutig sein. > > möchte gemeint sein. Aber schaue ich zB auf die > Seite "deutsches-eherenamt de", da heisst es unter > "Einstimmigkeit" wie folgt: > "Ein einstimmiger Beschluss ergibt sich, wenn alle > Mitglieder mit „Ja“ gestimmt haben. Ungültige > Stimmen oder Enthaltungen darf es aber nicht > geben. " > > Hier werden also Enthaltungen als "Gegenstimme" > gewertet und es gibt durch Enthaltungen keine > Einstimmigkeit. Vielleicht bedarf es also doch > einer Definition in der Satzung, wann > Einstimmigkeit/Konses erreicht ist und was als > Gegenstimme zählt? > > Vielen Dank und einen schönen Sonntag noch. > Liebe Grüße, der AKN e.V.
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