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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > möchte gemeint sein. Aber schaue ich zB auf die > Seite "deutsches-eherenamt de", da heisst es unter > "Einstimmigkeit" wie folgt: > "Ein einstimmiger Beschluss ergibt sich, wenn alle > Mitglieder mit „Ja“ gestimmt haben. Ungültige > Stimmen oder Enthaltungen darf es aber nicht > geben. " > > # Ja, aber es ging doch nicht um Einstimmigkeit?! > > Hier werden also Enthaltungen als "Gegenstimme" > gewertet > # Nein, aber Einstimmigkeit ist eben etwas anderes > als ein Mehrheitsquorum. > und es gibt durch Enthaltungen keine > Einstimmigkeit. > > Vielleicht bedarf es also doch einer Definition in > der Satzung, wann Einstimmigkeit/Konsens erreicht > ist und was als Gegenstimme zählt? > > # Schreiben Sie doch einfach: > "Beschlüsse sind nur wirksam, wenn sie ohne > Gegenvotum gefasst werden. Enthaltungen bleiben > dabei unberücksichtigt." Das halte ich zwar nicht > für sehr sinnvoll, aber eindeutig.
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