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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
AKN schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > > schonmal vielen Dank für die Antwort. > > > 2) Wäre eine "Wenn-Dann" Formulierung ergänzend > möglich oder gar sinnvoll? zB "wenn nach 2 > Abstimmungsrunden kein Konsens / keine > Einstimmigkeit zustande kommt, dann wird ein > drittes mal, aber durch eine 4/5 Mehrheit > entschieden." > > > > # Ja, aber wozu soll das gut sein? Das > verlängert nur die Entscheidungsfindung. > > Sie selbst hatten ja in einem anderen Beitrag > geschrieben (und ich Zitiert), dass > Einstimmigkeit/Konsens schwer zu erreichen ist. > Manchmal vielleicht garnicht. Um den Prozess > dennoch fortführen zu können wäre das eine > denkbare lösung, dachte ich. Aber im Grunde wird > damit ja die Einstimmigkeit/der Konsens > ausgehebelt bzw. kann übergangen werden. > > > # Da müsste die Satzung aber definieren, was > "Konsens" heißt. Man könnte doch einfach > schreiben: "ohne Gegenstimmen". > > Wenn Enthaltungen nicht als Gegenstimme gezählt > wird, dann wäre das fein. Bei Einstimmig scheint > es ja als Gegenstimme zu zählen. Ergo dachte ich, > es bedarf einer klaren Definition von > "Gegenstimmen" oder "Konsens". > > Vielen Dank, schönen abend und ein angenehmes > Wochenende Ihnen. > Liebe Grüße, der AKN eV
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