Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
AKN schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > > wir arbeiten gerade an einer (neuen) > Vereinssatzung und hatten überlegt, dass (gewisse) > Beschlüsse im Konsens entschieden werden > (sollen). > > Im Forum habe ich bisher nur etwas zur > Einstimmigkeit gefunden, die ja dem Konsens recht > nahe kommt, von der Sie - nach meinem Verständnis > - aber abraten: > "# Diese Regelung sorgt verlässlich dafür, dass > die Wahl regelmäßig unmöglich wird. Einstimmigkeit > (= Zustimmung aller anwesenden Mitglieder) ist > schwer zu erreichen." > > Hierzu zwei Fragen: > 1) Sind - juristisch gesehen - Entscheidungen im > Konsens erlaubt? Und/Oder müsste das Verfahren > genauer erläutert werden? Denn auf einer anderen > Seite zum Thema "Mehrheitsbeschlüsse" habe ich > Folgendes gelesen: "es (ist) jedoch wichtig, dass > eine unmissverständliche Formulierung vorhanden > ist, wie die Mehrheit bei Abstimmungen auszusehen > hat." > > 2) Wäre eine "Wenn-Dann" Formulierung ergänzend > möglich oder gar sinnvoll? zB "wenn nach 2 > Abstimmungsrunden kein Konsens / keine > Einstimmigkeit zustande kommt, dann wird ein > drittes mal, aber durch eine 4/5 Mehrheit > entschieden." > > Zum Verständnis: > - Einstimmig bedeutet "ohne Gegenstimmen (und ohne > Enthaltungen?)" > - Konsens bedeutet "ohne Gegenstimmen - > Enthaltungen und andere Meinungen (zB Bedenken) > sind jedoch keine Gegenstimmen, da kein klares > Veto/Nein ausgesprochen wurde" > > Vielen Dank und liebe Grüße > der AKN eV
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