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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Beschlüsse im Konsens möglich?
von: AKN ()
Datum: 16.02.2024

Hallo Herr Pfeffer,

wir arbeiten gerade an einer (neuen) Vereinssatzung und hatten überlegt, dass (gewisse) Beschlüsse im Konsens entschieden werden (sollen).

Im Forum habe ich bisher nur etwas zur Einstimmigkeit gefunden, die ja dem Konsens recht nahe kommt, von der Sie - nach meinem Verständnis - aber abraten:
"# Diese Regelung sorgt verlässlich dafür, dass die Wahl regelmäßig unmöglich wird. Einstimmigkeit (= Zustimmung aller anwesenden Mitglieder) ist schwer zu erreichen."

Hierzu zwei Fragen:
1) Sind - juristisch gesehen - Entscheidungen im Konsens erlaubt? Und/Oder müsste das Verfahren genauer erläutert werden? Denn auf einer anderen Seite zum Thema "Mehrheitsbeschlüsse" habe ich Folgendes gelesen: "es (ist) jedoch wichtig, dass eine unmissverständliche Formulierung vorhanden ist, wie die Mehrheit bei Abstimmungen auszusehen hat."

2) Wäre eine "Wenn-Dann" Formulierung ergänzend möglich oder gar sinnvoll? zB "wenn nach 2 Abstimmungsrunden kein Konsens / keine Einstimmigkeit zustande kommt, dann wird ein drittes mal, aber durch eine 4/5 Mehrheit entschieden."

Zum Verständnis:
- Einstimmig bedeutet "ohne Gegenstimmen (und ohne Enthaltungen?)"
- Konsens bedeutet "ohne Gegenstimmen - Enthaltungen und andere Meinungen (zB Bedenken) sind jedoch keine Gegenstimmen, da kein klares Veto/Nein ausgesprochen wurde"

Vielen Dank und liebe Grüße
der AKN eV

Re: Beschlüsse im Konsens möglich?
von: pfeffer ()
Datum: 16.02.2024

Hierzu zwei Fragen:
1) Sind - juristisch gesehen - Entscheidungen im Konsens erlaubt?

# Ja, das kann die Satzung so regeln. Sie kann beliebige Mehrheitserfordernisse festlegen. Ob das praktikabel ist, ist eine andere Frage.


2) Wäre eine "Wenn-Dann" Formulierung ergänzend möglich oder gar sinnvoll? zB "wenn nach 2 Abstimmungsrunden kein Konsens / keine Einstimmigkeit zustande kommt, dann wird ein drittes mal, aber durch eine 4/5 Mehrheit entschieden."

# Ja, aber wozu soll das gut sein? Das verlängert nur die Entscheidungsfindung.

Zum Verständnis:
- Einstimmig bedeutet "ohne Gegenstimmen (und ohne Enthaltungen?)"
# Ja, ohne Enthaltungen.

- Konsens bedeutet "ohne Gegenstimmen - Enthaltungen und andere Meinungen (zB Bedenken) sind jedoch keine Gegenstimmen, da kein klares Veto/Nein ausgesprochen wurde"

# Da müsste die Satzung aber definieren, was "Konsens" heißt. Man könnte doch einfach schreiben: "ohne Gegenstimmen".



Edited 1 time(s). Last edit at 16.02.2024 by pfeffer.

Re: Beschlüsse im Konsens möglich?
von: AKN ()
Datum: 16.02.2024

Hallo Herr Pfeffer,

schonmal vielen Dank für die Antwort.

> 2) Wäre eine "Wenn-Dann" Formulierung ergänzend möglich oder gar sinnvoll? zB "wenn nach 2 Abstimmungsrunden kein Konsens / keine Einstimmigkeit zustande kommt, dann wird ein drittes mal, aber durch eine 4/5 Mehrheit entschieden."
>
> # Ja, aber wozu soll das gut sein? Das verlängert nur die Entscheidungsfindung.

Sie selbst hatten ja in einem anderen Beitrag geschrieben (und ich Zitiert), dass Einstimmigkeit/Konsens schwer zu erreichen ist. Manchmal vielleicht garnicht. Um den Prozess dennoch fortführen zu können wäre das eine denkbare lösung, dachte ich. Aber im Grunde wird damit ja die Einstimmigkeit/der Konsens ausgehebelt bzw. kann übergangen werden.

> # Da müsste die Satzung aber definieren, was "Konsens" heißt. Man könnte doch einfach schreiben: "ohne Gegenstimmen".

Wenn Enthaltungen nicht als Gegenstimme gezählt wird, dann wäre das fein. Bei Einstimmig scheint es ja als Gegenstimme zu zählen. Ergo dachte ich, es bedarf einer klaren Definition von "Gegenstimmen" oder "Konsens".

Vielen Dank, schönen abend und ein angenehmes Wochenende Ihnen.
Liebe Grüße, der AKN eV

Re: Beschlüsse im Konsens möglich?
von: pfeffer ()
Datum: 17.02.2024

Wenn Enthaltungen nicht als Gegenstimme gezählt wird, dann wäre das fein. Bei Einstimmig scheint es ja als Gegenstimme zu zählen. Ergo dachte ich, es bedarf einer klaren Definition von "Gegenstimmen" oder "Konsens".

# "Gegenstimmen" sollte eindeutig sein.

Re: Beschlüsse im Konsens möglich?
von: AKN ()
Datum: 18.02.2024

Hallo Herr Pfeffer,

> # "Gegenstimmen" sollte eindeutig sein.

möchte gemeint sein. Aber schaue ich zB auf die Seite "deutsches-eherenamt de", da heisst es unter "Einstimmigkeit" wie folgt:
"Ein einstimmiger Beschluss ergibt sich, wenn alle Mitglieder mit „Ja“ gestimmt haben. Ungültige Stimmen oder Enthaltungen darf es aber nicht geben. "

Hier werden also Enthaltungen als "Gegenstimme" gewertet und es gibt durch Enthaltungen keine Einstimmigkeit. Vielleicht bedarf es also doch einer Definition in der Satzung, wann Einstimmigkeit/Konses erreicht ist und was als Gegenstimme zählt?

Vielen Dank und einen schönen Sonntag noch.
Liebe Grüße, der AKN e.V.

Re: Beschlüsse im Konsens möglich?
von: pfeffer ()
Datum: 18.02.2024

möchte gemeint sein. Aber schaue ich zB auf die Seite "deutsches-eherenamt de", da heisst es unter "Einstimmigkeit" wie folgt:
"Ein einstimmiger Beschluss ergibt sich, wenn alle Mitglieder mit „Ja“ gestimmt haben. Ungültige Stimmen oder Enthaltungen darf es aber nicht geben. "

# Ja, aber es ging doch nicht um Einstimmigkeit?!

Hier werden also Enthaltungen als "Gegenstimme" gewertet
# Nein, aber Einstimmigkeit ist eben etwas anderes als ein Mehrheitsquorum.
und es gibt durch Enthaltungen keine Einstimmigkeit.

Vielleicht bedarf es also doch einer Definition in der Satzung, wann Einstimmigkeit/Konsens erreicht ist und was als Gegenstimme zählt?

# Schreiben Sie doch einfach:
"Beschlüsse sind nur wirksam, wenn sie ohne Gegenvotum gefasst werden. Enthaltungen bleiben dabei unberücksichtigt." Das halte ich zwar nicht für sehr sinnvoll, aber eindeutig.