Vertretungsbefugnis
von: Aufsteiger ()
Datum: 28.02.2020
Und noch eine Frage (danke vorab!!!):
Der Gesamtvorstand setzt sich laut Satzung aus einem geschäftsführenden Vorstand (in Sinne des & 26 BGB) und einem erweiterten Vorstand zusammen.
Der geschäftsführenden Vorstand besteht aus dem ersten VS, dem zweiten VS, dem Geschäftsführer und dem Kassierer.
Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch zwei Mitglieder des Gesamtvorstands vertreten, wobei entweder der erste VS oder der zweite VS oder der Geschäftsführer einer der beiden sein muss.
Nun wollen wir beim erweiterten Vorstand (Beisitzer und Abteilungsleiter) flexibel bleiben, weil sich die Besetzung und auch die Anzahl alle zwei Jahre verändern kann (z.B. durch neue Abteilungen etc.).
Darf man die Definition des erweiterten Vorstands in der Satzung entsprechend flexibel gestalten (z.B. "besteht aus mindestens einem Beisitzer und mindestens einem Abteilungsleiter") oder gibt es dann Probleme, weil nicht ersichtlich ist, wer konkret den Verein aus dem erweiterten Vorstand vertreten darf?