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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
W. Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > In unserer Satzung steht "Gerichtlich und > außergerichtlich wird der Verein durch zwei > Mitglieder des Gesamtvorstands vertreten, wobei > entweder der erste VS oder der zweite VS oder der > Geschäftsführer einer der beiden sein muss". > > # Diese Reglung ist redundant. Sie besagt: Je zwei > der genannten Vorstandsmitglieder sind gemeinsam > vertretungsberechtigt. Sonst niemand. Damit ist > die Sache klar.
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