Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
Aufsteiger schrieb: ------------------------------------------------------- > So würde es in der Satzung stehen: > > > Gesamtvorstand > > Der Gesamtvorstand des Vereins setzt sich zusammen > aus > > a) Dem geschäftsführenden Vorstand im Sinne des > §26 BGB bestehend aus: > > - dem/der 1. Vorsitzenden > - dem/der 2. Vorsitzenden > - dem/der Geschäftsführer(in) > - dem/der 1. Kassierer(in) > > b) Dem erweiterten Vorstand bestehend aus > > - der/dem 2. Kassierer > - der/dem Abteilungsleiter Fußball/Senioren > - der/dem Abteilungsleiter Jugend > - der/dem Abteilungsleiter Sportanlage > - dem/den Beisitzern > - und ggf. weiteren vom geschäftsführenden > Vorstand berufenen Abteilungsleiter(innen) > > Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein > durch zwei Mitglieder des Gesamtvorstands > vertreten, wobei entweder der 1. Vorsitzende oder > der 2. Vorsitzende oder der Geschäftsführer einer > der beiden sein muss. > > > > > Der mögliche Knackpunkt (Grund meiner Frage) ist > der letzte Punkt beim erweiterten Vorstand ("und > ggf. weiteren...). Es kann sein, dass zum Beispiel > eine Abteilung Mitgliederbetreuung entsteht und > daraus der Abteilungsleiter in den erweiterten > Vorstand und damit automatisch auch in den > Gesamtvorstand berufen wird, ohne dass dieser > Posten explizit in der Satzung vorkommt. Und > derjenige kann dann eben in Kombination mit einem > der drei Genannten aus dem geschäftsführenden > Vorstand zusammen den Verein vertreten (so steht > es ja im letzten Satz drin). > > Danke!!!
www.vereinsknowhow.de
.