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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Aufsteiger schrieb: ------------------------------------------------------- > W. Pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Der erweiterte Vorstand ist nicht > > vertretungsberechtigt. Alle > > vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder > sind > > eingetragen - einschließlich einer evtl. > > Beschränkung der Vertretungsmacht. > > Da muss ich leider noch mal nachfragen...: > > In unserer Satzung steht "Gerichtlich und > außergerichtlich wird der Verein durch zwei > Mitglieder des Gesamtvorstands vertreten, wobei > entweder der erste VS oder der zweite VS oder der > Geschäftsführer einer der beiden sein muss". > > Da der erweiterte Vorstand zum Gesamtvorstand > (laut Satzung) gehört, könnte also auch einer aus > dem erweiterten Vorstand (z.B. zusammen mit dem > Vorsitzenden) vertretungsberechtig sein. Daher > auch meine Frage. Oder ist das juristisch falsch, > was wir da in der Satzung stehen haben?
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