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Vereinsrecht und -organisation
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Aufsteiger schrieb: ------------------------------------------------------- > Aber dann kann ich als Vertragspartner doch anhand > der Satzung gar nicht erkennen, ob diejenigen > berechtigt sind, den Verein zu vertreten. Oder > reicht es aus, wenn die Namen der Personen im > erweiterten Vorstand dann zum Beispiel auf der > Homepage stehen? > > Danke!!!
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