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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Aufsteiger schrieb: ------------------------------------------------------- > Und noch eine Frage (danke vorab!!!): > > Der Gesamtvorstand setzt sich laut Satzung aus > einem geschäftsführenden Vorstand (in Sinne des & > 26 BGB) und einem erweiterten Vorstand zusammen. > > Der geschäftsführenden Vorstand besteht aus dem > ersten VS, dem zweiten VS, dem Geschäftsführer und > dem Kassierer. > > Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein > durch zwei Mitglieder des Gesamtvorstands > vertreten, wobei entweder der erste VS oder der > zweite VS oder der Geschäftsführer einer der > beiden sein muss. > > Nun wollen wir beim erweiterten Vorstand > (Beisitzer und Abteilungsleiter) flexibel bleiben, > weil sich die Besetzung und auch die Anzahl alle > zwei Jahre verändern kann (z.B. durch neue > Abteilungen etc.). > > Darf man die Definition des erweiterten Vorstands > in der Satzung entsprechend flexibel gestalten > (z.B. "besteht aus mindestens einem Beisitzer und > mindestens einem Abteilungsleiter") oder gibt es > dann Probleme, weil nicht ersichtlich ist, wer > konkret den Verein aus dem erweiterten Vorstand > vertreten darf?
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