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Nicht erreichbare Mitglieder
von: Turandot ()
Datum: 24.02.2023

Hi,

mich würde mal interessieren, wie ihr so mit Mitgliedern umgeht, die ihr nicht erreichen könnt.
Wir haben bei uns im Verein eine Reihe von Mitgliedern, bei denen uns keinerlei Kontaktdaten vorliegen. Also weder eine gültige Postanschrift (Briefe an die letzte bekannte Adresse kommen zurück), noch E-Mail oder ähnliches. Die einzigen Daten, die weiterhin vorliegen sind der Name und die Bankverbindung, von welcher der Mitgliedsbeitrag eingezogen wird. Wobei es auch welche gibt, wo nicht mal die Bankverbindung vorliegt und der jährliche Mitgliedsbeitrag wohl aufgrund eines Dauerauftrags oder einer manuellen Überweisung eingeht.

Zur Info, neben regulär aktiven Mitgliedern sieht unsere Satzung auch inaktive Fördermitglieder vor. Letztere haben keinerlei Stimmrecht und werden laut Satzung auch explizit nicht zu Mitgliederversammlungen eingeladen. Es gibt also eigentlich auch keinerlei Notwendigkeit diese Personen überhaupt kontaktieren zu müssen. Andererseits finde ich es aber auch ziemlich befremdlich jemanden in der Mitgliederliste zu führen, der überhaupt nicht kontaktierbar ist.
Unsere Satzung sieht aber auch keine Möglichkeiten vor, Mitglieder einfach so zu streichen oder auszuschließen (nur bei schädigendem Verhalten).

Re: Nicht erreichbare Mitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 25.02.2023

Wenn der Verein die Einladung an die zuletzt mitgeteilte Adresse schickt, hat er seine Pflicht erfüllt.
Er muss dann auch keine weitere Schreiben schicken, wenn die Schreiben nicht mehr zustellbar sind. Es liegt in der Verantwortung der Mitglieder, ihre aktuelle Adresse mitzuteilen.
Dass ein Mitglied nicht zur Mitgliederversammlung eingeladen wird, kann nicht sein. Es hat ein Teilnahmerecht, auch wenn es keine Stimmrecht hat. Das kann die Satzung auch nicht ausschließen.
Solange die Mitglieder ihre Mitgliederpflichten erfüllen, also die Beiträge zahlen, können sich auch nicht ausgeschlossen werden.

Re: Nicht erreichbare Mitglieder
von: Turandot ()
Datum: 01.03.2023

Interessant. Unsere Satzung formuliert in Ihrer aktuellen Form ausdrücklich, dass der Vorstand nur die aktiven und nicht die Fördermitglieder einlädt. Dann sollte dies wohl bei Gelegenheit geändert werden.

Zurück zu den Mitgliedern ohne gültige Adressen: Sie schreiben "Wenn der Verein die Einladung an die zuletzt mitgeteilte Adresse schickt, hat er seine Pflicht erfüllt." – Soweit klar. Meines Wissens legen jedoch die Datenschutzgesetze fest, dass inkorrekte Daten zu löschen sind, sobald die verarbeitende Stelle sicher davon Kenntnis hat, dass diese Inkorrekt sind. Dementsprechend muss die Adresse m.E. aus den Systemen/Unterlagen des Vereins gelöscht werden, sobald der erste Brief zurückkommt. Somit ist es spätestens im Folgejahr nicht mehr möglich eine Einladung zu verschicken, da keine Adresse mehr zur Verfügung steht. (Und selbst wenn die Adresse nicht aus dem System gelöscht werden würde, wäre es doch von vorneherein unsinnig einen Brief zu versenden, von dem man weiß, dass er zurückkommt)

Desweiteren sieht unsere Satzung aktuell, auch bei Nichtzahlung von Beiträgen, keinen Ausschluss vor. Ich verstehe das so, dass der Verein dann bei einer ausstehenden Zahlung ein Mahnverfahren einleiten müsste. Für dieses wäre es dann jedoch zwingend erforderlich die Person auch kontaktieren zu können.

Re: Nicht erreichbare Mitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 01.03.2023

Interessant. Unsere Satzung formuliert in Ihrer aktuellen Form ausdrücklich, dass der Vorstand nur die aktiven und nicht die Fördermitglieder einlädt.

# Ja, diese Satzungsregelung ist unwirksam. Jedes nicht eingeladene Mitglied kann die Beschlüsse der Versammlungen anfechten.

Das datenschutzrechtliche Problem sehe ich nicht so eng. Schließlich ist eine Korrektur ohne neue Adresse nicht möglich und die alte Adresse wird vielleicht doch noch gebraucht (Auskunft über die Meldebehörde).
Aber wenn die Adresse nicht mehr stimmt müssen die Mitglieder unter dieser Adresse nicht mehr angeschrieben werden.

Desweiteren sieht unsere Satzung aktuell, auch bei Nichtzahlung von Beiträgen, keinen Ausschluss vor. Ich verstehe das so, dass der Verein dann bei einer ausstehenden Zahlung ein Mahnverfahren einleiten müsste. Für dieses wäre es dann jedoch zwingend erforderlich die Person auch kontaktieren zu können.

# Die Nichtzahlung von Beiträgen erlaubt ohne Satzungsgrundlage einen Kündigung aus wichtigem Grund. Eine Mahnung ist immer erforderlich, wenn die Zahlfrist nicht datumsmäßig bestimmt ist.
Hat das Mitglied die neue Adresse nicht mitgeteilt, muss der Verein sie nicht ermitteln. Praktisch wird das ja auch kaum ein Problem sein, weil das entsprechende Mitglied wohl kein Interesse mehr an der Mitgliedschaft hat.