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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Interessant. Unsere Satzung formuliert in Ihrer > aktuellen Form ausdrücklich, dass der Vorstand nur > die aktiven und nicht die Fördermitglieder > einlädt. > > # Ja, diese Satzungsregelung ist unwirksam. Jedes > nicht eingeladene Mitglied kann die Beschlüsse der > Versammlungen anfechten. > > Das datenschutzrechtliche Problem sehe ich nicht > so eng. Schließlich ist eine Korrektur ohne neue > Adresse nicht möglich und die alte Adresse wird > vielleicht doch noch gebraucht (Auskunft über die > Meldebehörde). > Aber wenn die Adresse nicht mehr stimmt müssen die > Mitglieder unter dieser Adresse nicht mehr > angeschrieben werden. > > Desweiteren sieht unsere Satzung aktuell, auch bei > Nichtzahlung von Beiträgen, keinen Ausschluss vor. > Ich verstehe das so, dass der Verein dann bei > einer ausstehenden Zahlung ein Mahnverfahren > einleiten müsste. Für dieses wäre es dann jedoch > zwingend erforderlich die Person auch kontaktieren > zu können. > > # Die Nichtzahlung von Beiträgen erlaubt ohne > Satzungsgrundlage einen Kündigung aus wichtigem > Grund. Eine Mahnung ist immer erforderlich, wenn > die Zahlfrist nicht datumsmäßig bestimmt ist. > Hat das Mitglied die neue Adresse nicht > mitgeteilt, muss der Verein sie nicht ermitteln. > Praktisch wird das ja auch kaum ein Problem sein, > weil das entsprechende Mitglied wohl kein > Interesse mehr an der Mitgliedschaft hat.
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