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Vergütung Vorstand
von: Klaus Terbrack ()
Datum: 05.05.2024

Hallo Herr Pfeffer,
muss eine angemessene Vergütung von Vorständen oder anderweitige den Verein unterstützende Personen in einem Passus in der Satzung festgehalten sein?
In der Mustersatzung des BMJ steht dazu, dass der Vorstand eine Vergütung erhalten kann und die Mitgliederversammlung darüber entscheidet.
Also immer dazu einen Passus in eine Satzung aufnehmen oder kann man das offen lassen, weil das ja durch die anderen Paragrafen in der Satzung zu Selbstlosigkeit und Ausschließlichkeit sowie Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale geregelt ist?

Danke!

Re: Vergütung Vorstand
von: pfeffer ()
Datum: 05.05.2024

muss eine angemessene Vergütung von Vorständen oder anderweitige den Verein unterstützende Personen in einem Passus in der Satzung festgehalten sein?

# Ja, wenn es um die Vergütung der eigentlichen Vorstandstätigkeit geht. Das folgt aus § 27 Abs. 3 BGB.