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Turandot schrieb: ------------------------------------------------------- > Interessant. Unsere Satzung formuliert in Ihrer > aktuellen Form ausdrücklich, dass der Vorstand nur > die aktiven und nicht die Fördermitglieder > einlädt. Dann sollte dies wohl bei Gelegenheit > geändert werden. > > Zurück zu den Mitgliedern ohne gültige Adressen: > Sie schreiben "Wenn der Verein die Einladung an > die zuletzt mitgeteilte Adresse schickt, hat er > seine Pflicht erfüllt." – Soweit klar. Meines > Wissens legen jedoch die Datenschutzgesetze fest, > dass inkorrekte Daten zu löschen sind, sobald die > verarbeitende Stelle sicher davon Kenntnis hat, > dass diese Inkorrekt sind. Dementsprechend muss > die Adresse m.E. aus den Systemen/Unterlagen des > Vereins gelöscht werden, sobald der erste Brief > zurückkommt. Somit ist es spätestens im Folgejahr > nicht mehr möglich eine Einladung zu verschicken, > da keine Adresse mehr zur Verfügung steht. (Und > selbst wenn die Adresse nicht aus dem System > gelöscht werden würde, wäre es doch von > vorneherein unsinnig einen Brief zu versenden, von > dem man weiß, dass er zurückkommt) > > Desweiteren sieht unsere Satzung aktuell, auch bei > Nichtzahlung von Beiträgen, keinen Ausschluss vor. > Ich verstehe das so, dass der Verein dann bei > einer ausstehenden Zahlung ein Mahnverfahren > einleiten müsste. Für dieses wäre es dann jedoch > zwingend erforderlich die Person auch kontaktieren > zu können.
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