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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn der Verein die Einladung an die zuletzt > mitgeteilte Adresse schickt, hat er seine Pflicht > erfüllt. > Er muss dann auch keine weitere Schreiben > schicken, wenn die Schreiben nicht mehr zustellbar > sind. Es liegt in der Verantwortung der > Mitglieder, ihre aktuelle Adresse mitzuteilen. > Dass ein Mitglied nicht zur Mitgliederversammlung > eingeladen wird, kann nicht sein. Es hat ein > Teilnahmerecht, auch wenn es keine Stimmrecht hat. > Das kann die Satzung auch nicht ausschließen. > Solange die Mitglieder ihre Mitgliederpflichten > erfüllen, also die Beiträge zahlen, können sich > auch nicht ausgeschlossen werden.
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