Re: Nicht erreichbare Mitglieder
von: Turandot ()
Datum: 01.03.2023
Interessant. Unsere Satzung formuliert in Ihrer aktuellen Form ausdrücklich, dass der Vorstand nur die aktiven und nicht die Fördermitglieder einlädt. Dann sollte dies wohl bei Gelegenheit geändert werden.
Zurück zu den Mitgliedern ohne gültige Adressen: Sie schreiben "Wenn der Verein die Einladung an die zuletzt mitgeteilte Adresse schickt, hat er seine Pflicht erfüllt." – Soweit klar. Meines Wissens legen jedoch die Datenschutzgesetze fest, dass inkorrekte Daten zu löschen sind, sobald die verarbeitende Stelle sicher davon Kenntnis hat, dass diese Inkorrekt sind. Dementsprechend muss die Adresse m.E. aus den Systemen/Unterlagen des Vereins gelöscht werden, sobald der erste Brief zurückkommt. Somit ist es spätestens im Folgejahr nicht mehr möglich eine Einladung zu verschicken, da keine Adresse mehr zur Verfügung steht. (Und selbst wenn die Adresse nicht aus dem System gelöscht werden würde, wäre es doch von vorneherein unsinnig einen Brief zu versenden, von dem man weiß, dass er zurückkommt)
Desweiteren sieht unsere Satzung aktuell, auch bei Nichtzahlung von Beiträgen, keinen Ausschluss vor. Ich verstehe das so, dass der Verein dann bei einer ausstehenden Zahlung ein Mahnverfahren einleiten müsste. Für dieses wäre es dann jedoch zwingend erforderlich die Person auch kontaktieren zu können.