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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Fördermitgliedschaft = abziehbare Spende?
von: Horst ()
Datum: 02.05.2024

Hallo, könnt Ihr mir bitte weiterhelfen…? Danke!

Unser gemeinnütziger Verein hat aktive und passive Mitglieder
sowie Fördermitglieder.

Die Fördermitglieder sind in dem Sinne keine „richtigen“ Mitglieder wie die Aktiven; sie wirken nicht an den Aktivitäten des Vereins mit.

In unserer Satzung steht nichts davon, wie viel ein Fördermitglied mindestens zuwenden muss.
Auf dem Fördermitgliedschaftsantrag kann ein beliebiger Betrag eingetragen werden, der jährlich eingezogen (oder an uns überwiesen) wird.

Vielleicht blöde Frage, aber: Fördermitgliedschaften sind „normalen“ Spenden gleichzusetzen, oder?
Der einzige Unterschied ist doch nur, dass Fördermitgliedschaften eben durch offiziellen Eintritt mittels Unterschrift entstehen. Bei „normalen“ Spenden ist ja der Spender nicht Vereinsmitglied.

Aber ansonsten gibt es doch keine größeren Unterschiede, oder?
Wir dürfen doch hierfür auch Bescheinigungen ausstellen, oder?

Danke!

Re: Fördermitgliedschaft = abziehbare Spende?
von: pfeffer ()
Datum: 03.05.2024

Die Frage ist zunächst, was genau die Satzung dazu regelt. Grundsätzlich ist ein Beitrag keine Spende, auch wenn er betragsmäßig nicht festgelegt ist, außer die Mitglieder hätten die Möglichkeit, auch gar nichts zu zahlen. Eine Spende muss nämlich freiwillig erfolgen, d.h. sowohl ob als auch wie viel er spendet, muss der Spender frei entscheiden können.

Re: Fördermitgliedschaft = abziehbare Spende?
von: Jamy ()
Datum: 03.05.2024

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Die Frage ist zunächst, was genau die Satzung dazu
> regelt. Grundsätzlich ist ein Beitrag keine
> Spende, auch wenn er betragsmäßig nicht festgelegt
> ist, außer die Mitglieder hätten die Möglichkeit,
> auch gar nichts zu zahlen. Eine Spende muss
> nämlich freiwillig erfolgen, d.h. sowohl ob als
> auch wie viel er spendet, muss der Spender frei
> entscheiden können.

Es steht sinngemäß in der Satzung, dass fördernde Mitglieder den Verein "regelmäßig materiell fördern".
Ein konkreter Beitrag ist wie gesagt nicht festgeschrieben: Das Mitglied tritt per schriftlichem Antrag inkl. Unterschrift in den Verein ein und unterschreibt gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat.
Das fördernde Mitglied legt sich betragsmäßig auf freiwilliger Basis fest und trägt den gewünschten Betrag in das Formular ein.
Die Beiträge werden ein Mal jährlich von Vereinsseite eingezogen.
Natürlich kann eine solche Mitgliedschaft jederzeit gekündigt und der Betrag damit auf 0,00 gesetzt werden; natürlich auch möglich sind Herabsetzung/Erhöhung des jährlichen Beitrags.

Die "Verpflichtung" einen Beitrag zu entrichten, entsteht ja erst unmittelbar mit dem Eintritt selbst - durch Unterschrift. Ansonsten geschieht ja alles auf freiwilliger Basis.
Ein förderndes Mitglied hat ansonsten keine Ansprüche gegenüber dem Verein. So besteht bspw. kein Stimmrecht des fördernden Mitglieds bei Wahlen, sehr wohl aber bei aktiven und passiven Mitgliedern.
Deshalb steht ja auch einer Leistung keine konkrete Gegenleistung gegenüber.

Die "normale" Spende (Überweisung IRGENDEINER Person) unterscheidet doch von der Fördermitgliedschaft nur in dem Sinn, dass bei der Fördermitgliedschaft die Gelder regelmäßig an die gemeinnützige Vereinigung fließen - bei der "normalen" Spende aber nur einmalig, also nicht unmittelbar eine Wiederholungsabsicht besteht.


Ein wirklicher konkreter Unterschied zwischen beidem liegt also offenbar nicht vor, also dürfte doch eine Abzugsfähigkeit beim Spender auch im Falle der Fördermitgliedschaft möglich sein, oder nicht?

Re: Fördermitgliedschaft = abziehbare Spende?
von: pfeffer ()
Datum: 03.05.2024

Die "Verpflichtung" einen Beitrag zu entrichten, entsteht ja erst unmittelbar mit dem Eintritt selbst - durch Unterschrift. Ansonsten geschieht ja alles auf freiwilliger Basis.

# Ja, aber es geht doch um Mitgliedsbeiträge!?

Ein förderndes Mitglied hat ansonsten keine Ansprüche gegenüber dem Verein.

# Das spielt keine Rolle. Es geht um die Verpflichtung, Beiträge zu zahlen.

Deshalb steht ja auch einer Leistung keine konkrete Gegenleistung gegenüber.

# Unentgeltlichkeit ist nur die eine Voraussetzung, Freiwilligkeit die zweite.

Die entscheidende Frage ist aber die nach dem Satzungszweck, weil bei den meisten Zwecken auch Mitgliedsbeiträge abzugsfähig sind.

Re: Fördermitgliedschaft = abziehbare Spende?
von: Jamy ()
Datum: 03.05.2024

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Die "Verpflichtung" einen Beitrag zu entrichten,
> entsteht ja erst unmittelbar mit dem Eintritt
> selbst - durch Unterschrift. Ansonsten geschieht
> ja alles auf freiwilliger Basis.
>
> # Ja, aber es geht doch um Mitgliedsbeiträge!?
>
> Ein förderndes Mitglied hat ansonsten keine
> Ansprüche gegenüber dem Verein.
>
> # Das spielt keine Rolle. Es geht um die
> Verpflichtung, Beiträge zu zahlen.
>
> Deshalb steht ja auch einer Leistung keine
> konkrete Gegenleistung gegenüber.
>
> # Unentgeltlichkeit ist nur die eine
> Voraussetzung, Freiwilligkeit die zweite.
>
> Die entscheidende Frage ist aber die nach dem
> Satzungszweck, weil bei den meisten Zwecken auch
> Mitgliedsbeiträge abzugsfähig sind.


Satzungszweck ist Förderung von Kunst und Kultur

Re: Fördermitgliedschaft = abziehbare Spende?
von: pfeffer ()
Datum: 03.05.2024

Mit aktiver Beteiligung der Mitglieder (d.h. freizeitorientiert)?
Hier sind die Mitgliedsbeiträge nicht abzugsfähig.

Re: Fördermitgliedschaft = abziehbare Spende?
von: Jamy ()
Datum: 03.05.2024

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Mit aktiver Beteiligung der Mitglieder (d.h.
> freizeitorientiert)?
> Hier sind die Mitgliedsbeiträge nicht abzugsfähig.


Wir haben aktive und passive Mitglieder (Freizeitorchester). Mir ist schon klar, dass solche Beiträge natürlich nicht abzugsfähig sein können. Hier hat man Leistung - Gegenleistung.
ABER: Warum sollte das auch für die Fördermitgliedschaft gelten? Diese unterstützen doch den Verein lediglich finanziell, nehmen aber an keinen Aktivitäten des Vereins selbst teil (keine Musikprobe, kein Auftritt etc.) haben also auch keine Gegenleistung.
Das ist doch so gesehen nichts anderes als eine jährliche Spende, nur dass nicht aktiv gespendet wird, sondern (passiv) eingezogen wird.
Natürlich könnte jedes dieser Fördermitglieder auch stattdessen jedes Jahr einfach freiwillig einen Betrag überweisen. Wir ziehen die Beiträge stattdessen eben ein Mal jährlich ein. Erfahrungsmäßig würden es die Leute sehr wahrscheinlich eher vergessen.

Was jetzt der konkrete Unterschied zwischen beiden Sachverhalten sein soll, wo doch sowohl bei Spende als auch Fördermitgliederschaftsbeitrag dem Verein finanzielle Mittel zur Verwirklichung seiner Satzungszwecke zufließen und alles auf rein freiwilliger Basis erfolgt, kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen.

Re: Fördermitgliedschaft = abziehbare Spende?
von: pfeffer ()
Datum: 04.05.2024

Warum sollte das auch für die Fördermitgliedschaft gelten?

# Weil die für eine Spende erforderliche Freiwilligkeit feht. Das wäre nur der Fall, wenn die Satzung weder regelt ob, noch wie viel bezahlt werden muss. Wenn sie aber eine Beitragspflicht festlegt, fehlt die Freiwilligkeit, auch wenn die Höhe nicht festgelegt ist.
Das könnte man so beheben, dass ein bestimmer Beitrag als Beitrag und ein weiterer als Spende ausgewiesen wird.


Das ist doch so gesehen nichts anderes als eine jährliche Spende, nur dass nicht aktiv gespendet wird, sondern (passiv) eingezogen wird.

# Nein, weil eine regelmäßige Spende jederzeit eingestellt werden kann, der Mitgliedsbeitrag dagegen wird aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung bezahlt.



Edited 1 time(s). Last edit at 04.05.2024 by pfeffer.

Re: Fördermitgliedschaft = abziehbare Spende?
von: Jamy ()
Datum: 06.05.2024

Danke für Ihre Antworten!!!


pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Warum sollte das auch für die Fördermitgliedschaft
> gelten?
>
> # Weil die für eine Spende erforderliche
> Freiwilligkeit feht. Das wäre nur der Fall, wenn
> die Satzung weder regelt ob, noch wie viel bezahlt
> werden muss. Wenn sie aber eine Beitragspflicht
> festlegt, fehlt die Freiwilligkeit, auch wenn die
> Höhe nicht festgelegt ist.
> Das könnte man so beheben, dass ein bestimmer
> Beitrag als Beitrag und ein weiterer als Spende
> ausgewiesen wird.
>

In der Satzung ist nur an einer Stelle überhaupt die Rede von Fördermitgliedern; dieser Passus lautet sinngemäß: Verein "regelmäßig materiell fördern".
Also ist deshalb, weil z.B. das Wort "kann" ("kann regelmäßig materiell fördern") schon von einer Pflichtigkeit zur Entrichtung eines Beitrags auszugehen...
[Weiterhin steht in der Satzung unter "Rechte und Pflichten" sinngemäß, dass JEDES Mitglied das Recht hat, an Mitgliederversammlungen teilzunehmen; ein Stimmrecht ist den aktiven und passiven MItgliedern vorbehalten.]

Na ja, bei einem Einzug dieser Zuwendungen dann noch zu unterscheiden in "Beitrag" und "Spende", da stellt sich natürlich schon die Frage, wie man so etwas praktisch im Rahmen eines SEPA-Einzugs gestalten könnte. Wie sollte man außerdem einem Fördermitglied verständlich erklären, dass hier nochmal zu unterscheiden ist. Auch die Relation "Aufwand - Ertrag" ist dann irgendwo nicht mehr gegeben.
Alles in allem m.E. ein extrem kompliziertes Unterfangen, dass sich in der Praxis kaum durchführen lässt und nur zu Verwirrung v.a. für die Fördermitglieder führen würde.



>
> Das ist doch so gesehen nichts anderes als eine
> jährliche Spende, nur dass nicht aktiv gespendet
> wird, sondern (passiv) eingezogen wird.
>
> # Nein, weil eine regelmäßige Spende jederzeit
> eingestellt werden kann, der Mitgliedsbeitrag
> dagegen wird aufgrund einer rechtlichen
> Verpflichtung bezahlt.

Auch darüber könnte man sicher diskutieren: Man kann ja den Beitrag im Jahr X abbuchen lassen und im Jahr Y wie gesagt die Mitgliedschaft kündigen und somit automatisch auch den Einzug.
Also könnte ja auch der regelmäßige (jährlich/halbjährlich/etc.) Einzug durch eindeutige Willenserklärung eingestellt werden.


Alles in allem eine schon sehr undurchsichtige Gemengelage, die der Gesetzgeber hier den Vereinen auferlegt. Natürlich wird sich jeder potenzielle Unterstützer eines Vereins 2x überlegen, ob er den Verein finanziell unterstüzt, wenn er keinen Anspruch auf die Ausstellung einer Spendenbescheinigung hat (bzw. den Betrag nicht als Spende in der persönlchen ESt-Erklärung ansetzen kann).

Re: Fördermitgliedschaft = abziehbare Spende?
von: pfeffer ()
Datum: 07.05.2024

In der Satzung ist nur an einer Stelle überhaupt die Rede von Fördermitgliedern; dieser Passus lautet sinngemäß: Verein "regelmäßig materiell fördern".

# Es kommt hier schon auf den genauen Wortlaut an. Wenn aus der Satzung keinerlei Verpflichtung hervorgeht, löst sich das Problem von ganz alleine: Man bucht einfach die "Beiträge" als Spenden.

Auch darüber könnte man sicher diskutieren: Man kann ja den Beitrag im Jahr X abbuchen lassen und im Jahr Y wie gesagt die Mitgliedschaft kündigen und somit automatisch auch den Einzug.

# Dass die Mitgliedschaft kündbar ist, ist klar. Bei Spenden ist das Zahlungsverprechen aber nur in notariellen Form wirksam. Dagegen sind Beiträge verpflichtend zu zahlen.