Re: Fördermitgliedschaft = abziehbare Spende?
von: Jamy ()
Datum: 06.05.2024
Danke für Ihre Antworten!!!
pfeffer schrieb:
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> Warum sollte das auch für die Fördermitgliedschaft
> gelten?
>
> # Weil die für eine Spende erforderliche
> Freiwilligkeit feht. Das wäre nur der Fall, wenn
> die Satzung weder regelt ob, noch wie viel bezahlt
> werden muss. Wenn sie aber eine Beitragspflicht
> festlegt, fehlt die Freiwilligkeit, auch wenn die
> Höhe nicht festgelegt ist.
> Das könnte man so beheben, dass ein bestimmer
> Beitrag als Beitrag und ein weiterer als Spende
> ausgewiesen wird.
>
In der Satzung ist nur an einer Stelle überhaupt die Rede von Fördermitgliedern; dieser Passus lautet sinngemäß: Verein "regelmäßig materiell fördern".
Also ist deshalb, weil z.B. das Wort "kann" ("kann regelmäßig materiell fördern") schon von einer Pflichtigkeit zur Entrichtung eines Beitrags auszugehen...
[Weiterhin steht in der Satzung unter "Rechte und Pflichten" sinngemäß, dass JEDES Mitglied das Recht hat, an Mitgliederversammlungen teilzunehmen; ein Stimmrecht ist den aktiven und passiven MItgliedern vorbehalten.]
Na ja, bei einem Einzug dieser Zuwendungen dann noch zu unterscheiden in "Beitrag" und "Spende", da stellt sich natürlich schon die Frage, wie man so etwas praktisch im Rahmen eines SEPA-Einzugs gestalten könnte. Wie sollte man außerdem einem Fördermitglied verständlich erklären, dass hier nochmal zu unterscheiden ist. Auch die Relation "Aufwand - Ertrag" ist dann irgendwo nicht mehr gegeben.
Alles in allem m.E. ein extrem kompliziertes Unterfangen, dass sich in der Praxis kaum durchführen lässt und nur zu Verwirrung v.a. für die Fördermitglieder führen würde.
>
> Das ist doch so gesehen nichts anderes als eine
> jährliche Spende, nur dass nicht aktiv gespendet
> wird, sondern (passiv) eingezogen wird.
>
> # Nein, weil eine regelmäßige Spende jederzeit
> eingestellt werden kann, der Mitgliedsbeitrag
> dagegen wird aufgrund einer rechtlichen
> Verpflichtung bezahlt.
Auch darüber könnte man sicher diskutieren: Man kann ja den Beitrag im Jahr X abbuchen lassen und im Jahr Y wie gesagt die Mitgliedschaft kündigen und somit automatisch auch den Einzug.
Also könnte ja auch der regelmäßige (jährlich/halbjährlich/etc.) Einzug durch eindeutige Willenserklärung eingestellt werden.
Alles in allem eine schon sehr undurchsichtige Gemengelage, die der Gesetzgeber hier den Vereinen auferlegt. Natürlich wird sich jeder potenzielle Unterstützer eines Vereins 2x überlegen, ob er den Verein finanziell unterstüzt, wenn er keinen Anspruch auf die Ausstellung einer Spendenbescheinigung hat (bzw. den Betrag nicht als Spende in der persönlchen ESt-Erklärung ansetzen kann).