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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Jamy schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Mit aktiver Beteiligung der Mitglieder (d.h. > > freizeitorientiert)? > > Hier sind die Mitgliedsbeiträge nicht > abzugsfähig. > > > Wir haben aktive und passive Mitglieder > (Freizeitorchester). Mir ist schon klar, dass > solche Beiträge natürlich nicht abzugsfähig sein > können. Hier hat man Leistung - Gegenleistung. > ABER: Warum sollte das auch für die > Fördermitgliedschaft gelten? Diese unterstützen > doch den Verein lediglich finanziell, nehmen aber > an keinen Aktivitäten des Vereins selbst teil > (keine Musikprobe, kein Auftritt etc.) haben also > auch keine Gegenleistung. > Das ist doch so gesehen nichts anderes als eine > jährliche Spende, nur dass nicht aktiv gespendet > wird, sondern (passiv) eingezogen wird. > Natürlich könnte jedes dieser Fördermitglieder > auch stattdessen jedes Jahr einfach freiwillig > einen Betrag überweisen. Wir ziehen die Beiträge > stattdessen eben ein Mal jährlich ein. > Erfahrungsmäßig würden es die Leute sehr > wahrscheinlich eher vergessen. > > Was jetzt der konkrete Unterschied zwischen beiden > Sachverhalten sein soll, wo doch sowohl bei Spende > als auch Fördermitgliederschaftsbeitrag dem Verein > finanzielle Mittel zur Verwirklichung seiner > Satzungszwecke zufließen und alles auf rein > freiwilliger Basis erfolgt, kann ich ehrlich > gesagt nicht nachvollziehen.
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