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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
Jamy schrieb: ------------------------------------------------------- > Danke für Ihre Antworten!!! > > > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Warum sollte das auch für die > Fördermitgliedschaft > > gelten? > > > > # Weil die für eine Spende erforderliche > > Freiwilligkeit feht. Das wäre nur der Fall, > wenn > > die Satzung weder regelt ob, noch wie viel > bezahlt > > werden muss. Wenn sie aber eine Beitragspflicht > > festlegt, fehlt die Freiwilligkeit, auch wenn > die > > Höhe nicht festgelegt ist. > > Das könnte man so beheben, dass ein bestimmer > > Beitrag als Beitrag und ein weiterer als Spende > > ausgewiesen wird. > > > > In der Satzung ist nur an einer Stelle überhaupt > die Rede von Fördermitgliedern; dieser Passus > lautet sinngemäß: Verein "regelmäßig materiell > fördern". > Also ist deshalb, weil z.B. das Wort "kann" ("kann > regelmäßig materiell fördern") schon von einer > Pflichtigkeit zur Entrichtung eines Beitrags > auszugehen... > > > Na ja, bei einem Einzug dieser Zuwendungen dann > noch zu unterscheiden in "Beitrag" und "Spende", > da stellt sich natürlich schon die Frage, wie man > so etwas praktisch im Rahmen eines SEPA-Einzugs > gestalten könnte. Wie sollte man außerdem einem > Fördermitglied verständlich erklären, dass hier > nochmal zu unterscheiden ist. Auch die Relation > "Aufwand - Ertrag" ist dann irgendwo nicht mehr > gegeben. > Alles in allem m.E. ein extrem kompliziertes > Unterfangen, dass sich in der Praxis kaum > durchführen lässt und nur zu Verwirrung v.a. für > die Fördermitglieder führen würde. > > > > > > > Das ist doch so gesehen nichts anderes als eine > > jährliche Spende, nur dass nicht aktiv > gespendet > > wird, sondern (passiv) eingezogen wird. > > > > # Nein, weil eine regelmäßige Spende jederzeit > > eingestellt werden kann, der Mitgliedsbeitrag > > dagegen wird aufgrund einer rechtlichen > > Verpflichtung bezahlt. > > Auch darüber könnte man sicher diskutieren: Man > kann ja den Beitrag im Jahr X abbuchen lassen und > im Jahr Y wie gesagt die Mitgliedschaft kündigen > und somit automatisch auch den Einzug. > Also könnte ja auch der regelmäßige > (jährlich/halbjährlich/etc.) Einzug durch > eindeutige Willenserklärung eingestellt werden. > > > Alles in allem eine schon sehr undurchsichtige > Gemengelage, die der Gesetzgeber hier den Vereinen > auferlegt. Natürlich wird sich jeder potenzielle > Unterstützer eines Vereins 2x überlegen, ob er den > Verein finanziell unterstüzt, wenn er keinen > Anspruch auf die Ausstellung einer > Spendenbescheinigung hat (bzw. den Betrag nicht > als Spende in der persönlchen ESt-Erklärung > ansetzen kann).
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