Re: USt im Zusammenhang mit einem Auftritt eines Musikvereins
von: Vereinsmeier352 ()
Datum: 25.01.2024
pfeffer schrieb:
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> Wenn ein Großteil des Kartenvorverkaufs für ein
> Konzert über ein Veranstaltungsportal abgewickelt
> wird (auf welchem auch andere Veranstaltungen
> anderer Veranstalter, Vereine etc. gebucht werden
> können z.B. Bands/Musikgruppen, Kabarett, Theater,
> Lesungen etc.), kann dann womöglich trotzdem der
> Regelsteuersatz greifen?
>
> # Für den Verein nicht. Ticket bleibt Ticket. Die
> Steuerermäßigung nach § 12 Nr. 7a UStG greift auch
> hier.
> Wie die Provision abgerechnet wird, ist eine
> andere Frage. Da berechnet ja das Portal die
> Umsatzsteuer.
Ja klar, die Vorsteuern aus den Gebühren/Provisionen des Veranstalterportals sind dann mit 19% zu ziehen (sofern wir USt-pflichtig wären und im betreffenden Jahr nicht die KU-Regelung anwenden können).
Es sei denn, wir würden generell mit USt kalkulieren (und dies natürlich auch auf unseren Rechnungen ausweisen) und hätten den Antrag gem. § 23a UStG gestellt (Berechnung nach Durchschnittssätzen aus den steuerpflichtigen Umsätzen).
Dann hätten wir nur Anspruch auf 7% USt aus den steuerpflichtigen Umsätzen.
So sollte es sein, wenn ich richtig liege...