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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Vereinsmeier352 schrieb: ------------------------------------------------------- > Unser eingetragener und gemeinnütziger Verein > (Musikverein) veranstaltet in regelmäßigen > Abständen Konzerte (bspw. Frühlingskonzert, > Sommerkonzert etc.) > Der Konzertbetrieb liegt also im ureigensten > Interesse des Vereins und sollte demnach eindeutig > dem Zweckbetrieb zuzuordnen sein. Liege ich > richtig? > (Hinweis: Es geht also nicht darum, die Finanzlage > des Vereins in besonderer Weise irgendwie zu > "pushen"... wie etwa beim steuerschädlichen > Geschäftsbetrieb.) > > Hierzu stellen sich mir folgende Fragen: alle §§ > UStG > (Wir gehen im Folgenden davon aus, dass wir NICHT > unter die KU-Regelung des § 19 fallen, also 22.000 > überschreiten und USt daher auf unseren Rechnungen > ausweisen.) > > 1. Beispiel: Unser Konzert steht jedem Besucher > offen - Eintritt frei. Für unser Konzert stellen > wir der Kommune aber anschlieißend eine Rechnung. > Gehe ich recht in der Annahme, dass dieser > Sachverhalt eindeutig unter eine Nummer aus dem > Katalog des § 12 II fällt (Nummer 8a) ?) und nicht > unter Absatz 1 ? > > 2. Wie Beispiel 1. Nun wird aber zusätzlich (!!!) > ein Spendenkoffer aufgestellt - Spenden auf > freiwilliger Basis. > Fallen diese Spendenkoffer-Einnahmen in den > ideellen oder zweckbetrieblichen Bereich? > Ist auch hier das Geld der USt zu unterwerfen? > Man könnte es ja in gewisser Weise als > freiwilliges Eintrittsgeld verstehen... > > 3. Beispiel: Grds. wie Bsp. 1 aber nun spielen wir > auf dem Fest eines anderen Vereins und > anschließend stellen wir das in Rechnung. > Gibt es Änderungen? > > 4. Wie Bsp. 3, wir spielen auf dem Fest einer > sonstigen Organisation, z.B. nichtgemeinnütziger > Verein. > Gibt es Änderungen? > > 5. Haben wir möglicherweise etwas nicht beachtet? > > > Hinweis: GEMA melden wir natürlich zuverlässig > an. > > > Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!
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