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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Vereinsmeier352 schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Wenn ein Großteil des Kartenvorverkaufs für ein > > Konzert über ein Veranstaltungsportal > abgewickelt > > wird (auf welchem auch andere Veranstaltungen > > anderer Veranstalter, Vereine etc. gebucht > werden > > können z.B. Bands/Musikgruppen, Kabarett, > Theater, > > Lesungen etc.), kann dann womöglich trotzdem > der > > Regelsteuersatz greifen? > > > > # Für den Verein nicht. Ticket bleibt Ticket. > Die > > Steuerermäßigung nach § 12 Nr. 7a UStG greift > auch > > hier. > > Wie die Provision abgerechnet wird, ist eine > > andere Frage. Da berechnet ja das Portal die > > Umsatzsteuer. > > > > > Ja klar, die Vorsteuern aus den > Gebühren/Provisionen des Veranstalterportals sind > dann mit 19% zu ziehen (sofern wir USt-pflichtig > wären und im betreffenden Jahr nicht die > KU-Regelung anwenden können). > > Es sei denn, wir würden generell mit USt > kalkulieren (und dies natürlich auch auf unseren > Rechnungen ausweisen) und hätten den Antrag gem. § > 23a UStG gestellt (Berechnung nach > Durchschnittssätzen aus den steuerpflichtigen > Umsätzen). > Dann hätten wir nur Anspruch auf 7% USt aus den > steuerpflichtigen Umsätzen. > > So sollte es sein, wenn ich richtig liege...
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