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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Der Konzertbetrieb liegt also im ureigensten > Interesse des Vereins und sollte demnach eindeutig > dem Zweckbetrieb zuzuordnen sein. Liege ich > richtig? > > # Der Konzertbetrieb ist ein Zweckbetrieb, wenn > damit Einnahmen erzielt werden. > > 1. Beispiel: Unser Konzert steht jedem Besucher > offen - Eintritt frei. Für unser Konzert stellen > wir der Kommune aber anschlieißend eine Rechnung. > Gehe ich recht in der Annahme, dass dieser > Sachverhalt eindeutig unter eine Nummer aus dem > Katalog des § 12 II fällt (Nummer 8a) ?) und nicht > unter Absatz 1 ? > > # Das spielt keine Rolle, weil der ermäßigte > Umsatzsteuersatz schon nach § 12 Nr. 7a UStG gilt. > > > 2. Wie Beispiel 1. Nun wird aber zusätzlich (!!!) > ein Spendenkoffer aufgestellt - Spenden auf > freiwilliger Basis. > Fallen diese Spendenkoffer-Einnahmen in den > ideellen oder zweckbetrieblichen Bereich? > > # Spenden sind keine Entgelt und damit nicht > steuerbar. > > 3. Beispiel: Grds. wie Bsp. 1 aber nun spielen wir > auf dem Fest eines anderen Vereins und > anschließend stellen wir das in Rechnung. > Gibt es Änderungen? > > # Nein. > > 4. Wie Bsp. 3, wir spielen auf dem Fest einer > sonstigen Organisation, z.B. nichtgemeinnütziger > Verein. > Gibt es Änderungen? > > # Nein.
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