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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Vereinsmeier352 schrieb: ------------------------------------------------------- > Mir ist in dem Zusammenhang noch etwas > eingefallen: > > Wenn ein Großteil des Kartenvorverkaufs für ein > Konzert über ein Veranstaltungsportal abgewickelt > wird (auf welchem auch andere Veranstaltungen > anderer Veranstalter, Vereine etc. gebucht werden > können z.B. Bands/Musikgruppen, Kabarett, Theater, > Lesungen etc.), kann dann womöglich trotzdem der > Regelsteuersatz greifen? > (Anmerkung/Erklärung: Verbraucher/Privatpersonen > loggen sich über das Portal ein, wählen Sitzplatz > und bezahlten anschließend. Das Portal erhält für > jede verkaufte Karte eine Provision in > Abhängigkeit vom jeweiligen Ticketpreis. > Gutgeschrieben wird am darauffolgenden Werktag der > Bruttoumsatz abzüglich der Gebühren und > Provisionen für das Veranstalterportal.) > > > > Variante zu oben: > "Muss" vielleicht sogar der Regelsteuersatz zu 19% > verpflichtend angewendet werden, wenn das > Veranstalterportal dem Veranstalter zusätzlich > einen Aufstellung/"Rapport" sendet, auf welcher/-m > der vom Bruttoumsatz 19% USt herausgerechnet > werden. > > Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
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