Re: Selbstversorgerhaus - Frage zu steuerlicher Sphäre und USt
von: schatzmeister53 ()
Datum: 09.05.2023
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Vielleicht noch zur Präzisierung: Bei der Vermietung handelt es sich immer um kurzfristige Vermietung (d.h. meist ein Wochenende, max. 1-2 Wochen), welche aber teilweise schon ein Jahr im Voraus gebucht wurde.
Das Gebäude wird komplett mit Mobiliar und Ausstatung (Küchengeräte etc) vermietet.
Nebenkosten werden nach Verbrauch bzw. als Pauschale abgerechnet.
Sonstige Dienstleistungen (z.B. Endreinigung, Verpflegung) sind nicht enthalten und werden auch nicht angeboten.
> 1. in welche Späre die Ausgaben und Einnahmen für dieses Haus nun steuerlich einzuordnen sind (Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) oder ob da eine Aufteilung möglich/sinnvoll ist :
> # Die Eigenutzung fällt in den ideellen Bereich, die Vermietung regelmäßig in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Bei Vermietung zu Selbstkosten an gemeinnützige Einrichtung liegt ein sog. Selbstkostenzweckbetrieb vor.
Ich hatte gehofft, dass wir dies als Zweckbetrieb führen können, da in §68 UStG ja Schullandheime und Jugendherbergen genannt sind.
> 2. da der Umsatz des Vereins im letzten Jahr über der Grenze für die Kleinunternehmerregelung lag und der Verein damit in diesem Jahr Umsatzsteuerpflichtig ist: welche USt wird für die oben genannten Fremd-Nutzungen fällig
># Die bloße Raumvermietung ist umsatzsteuerfrei. Die Frage ist, ob weitere Leistungen dazukommen, die aus der Vermietung eine sonstige Leistungen machen (Überlassung von Mobiliar, Anlagen; Reinigung usf.)
Ja, wie oben beschrieben.
Zu der Thematik habe ich schon unterschiedliche Auffassungen gelesen: manche Quellen sind der Meinung, dass eine Beherbergung bei Jugendlichen und ihren Betreuern steuerfrei ist; die Vermietung an einen Unternehmer aber auf jeden Fall wirtschaftl. Geschäftsbetrieb und damit USt-Pflichtig mit 19%