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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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schatzmeister53 schrieb: ------------------------------------------------------- > Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. > > Vielleicht noch zur Präzisierung: Bei der > Vermietung handelt es sich immer um kurzfristige > Vermietung (d.h. meist ein Wochenende, max. 1-2 > Wochen), welche aber teilweise schon ein Jahr im > Voraus gebucht wurde. > Das Gebäude wird komplett mit Mobiliar und > Ausstatung (Küchengeräte etc) vermietet. > Nebenkosten werden nach Verbrauch bzw. als > Pauschale abgerechnet. > Sonstige Dienstleistungen (z.B. Endreinigung, > Verpflegung) sind nicht enthalten und werden auch > nicht angeboten. > > > 1. in welche Späre die Ausgaben und Einnahmen > für dieses Haus nun steuerlich einzuordnen sind > (Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher > Geschäftsbetrieb) oder ob da eine Aufteilung > möglich/sinnvoll ist : > > > # Die Eigenutzung fällt in den ideellen Bereich, > die Vermietung regelmäßig in den steuerpflichtigen > wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Bei Vermietung > zu Selbstkosten an gemeinnützige Einrichtung liegt > ein sog. Selbstkostenzweckbetrieb vor. > > Ich hatte gehofft, dass wir dies als Zweckbetrieb > führen können, da in §68 UStG ja Schullandheime > und Jugendherbergen genannt sind. > > > 2. da der Umsatz des Vereins im letzten Jahr > über der Grenze für die Kleinunternehmerregelung > lag und der Verein damit in diesem Jahr > Umsatzsteuerpflichtig ist: welche USt wird für die > oben genannten Fremd-Nutzungen fällig > > ># Die bloße Raumvermietung ist umsatzsteuerfrei. > Die Frage ist, ob weitere Leistungen dazukommen, > die aus der Vermietung eine sonstige Leistungen > machen (Überlassung von Mobiliar, Anlagen; > Reinigung usf.) > > Ja, wie oben beschrieben. > Zu der Thematik habe ich schon unterschiedliche > Auffassungen gelesen: manche Quellen sind der > Meinung, dass eine Beherbergung bei Jugendlichen > und ihren Betreuern steuerfrei ist; die Vermietung > an einen Unternehmer aber auf jeden Fall > wirtschaftl. Geschäftsbetrieb und damit > USt-Pflichtig mit 19%
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