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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Der "Selbstkostenzweckbetrieb" ist eine > Billigkeitsregelung der Finanzverwaltung. Er > bedeutet: Leistungen an eine andere gemeinnützige > Organisation werden dem Zweckbetrieb zugeordnet, > wenn sie lediglich zu Selbstkosten (also > kostendeckend) erbracht werden, auch wenn kein > Satzungsbezug besteht. > Der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt hier aber > nicht. > Die genannte Vermietung wäre ein solcher Fall, > wenn sie an andere gemeinnützige Einrichtung > erfolgt.
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