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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich hatte gehofft, dass wir dies als Zweckbetrieb > führen können, da in §68 UStG ja Schullandheime > und Jugendherbergen genannt sind. > > # Diese Info fehlte mir. Das kann natürlich in > diesem Fall auch Zweckbetrieb sein. > > Zu der Thematik habe ich schon unterschiedliche > Auffassungen gelesen: manche Quellen sind der > Meinung, dass eine Beherbergung bei Jugendlichen > und ihren Betreuern steuerfrei ist; die Vermietung > an einen Unternehmer aber auf jeden Fall > wirtschaftl. Geschäftsbetrieb und damit > USt-Pflichtig mit 19% > > # Hier würde u.U. die Regelung des § 4 Nr. 23 UStG > greifen. Ganz richtig. > Andere Vermietungen wären dann > umsatzsteuerpflichtig, wenn die Nebenleistungen zu > erhebllich sind. > Wenn der Mieter Unternehmer ist, folgt daraus > keine Umsatzsteuerpflicht, sondern nur die Option > zur Umsatzbesteuerung.
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