Re: geringwertige Wirtschaftsgüter
von: pfeffer ()
Datum: 30.11.2020
Ins Anlagevermögen gebucht werden müssen sie dann nicht. Wegen des Mittelverwendungsnachweises sollten aber Anlagegüter ab einem bestimmten Wert in einem Vermögensverzeichnis geführt werden.
Dazu steht in § 6 Abs. 2 EStG:
"Wirtschaftsgüter im Sinne des Satzes 1, deren Wert 250 Euro übersteigt, sind unter Angabe des Tages der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder des nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretenden Werts in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen. Das Verzeichnis braucht nicht geführt zu werden, wenn diese Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind."
Das ist jetzt aber eine steuerliche Regelung, die nur für Gewinnerzielungseinkünfte gilt und deswegen im steuerbegünstigten Bereich nicht zwingend anzuwenden ist. Man kann sich aber gut daran orientieren.