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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Lina schrieb: ------------------------------------------------------- > Sehr geehrter Herr Pfeiffer, > > geringwertige Wirtschaftsgüter (bis 800€) können > ja sofortabgeschrieben/ als Betriebsausgabe > angesetzt werden. Müssen diese dann dennoch in das > Anlagevermögen gebucht und dann abgeschrieben > werden oder können sie direkt in einem der > Ausgabenkonten der EÜR aufgeführt werden? > > Als Beispiel: Es wurde ein Briefkasten für > Mitgliedsbeiträge über 50 EUR gekauft und ein > Banner über 250 EUR. Müssen diese nun dem AV > zugeschrieben und dann im selben Jahr als > geringwertige Wirtschaftsgüter abgeschrieben > werden oder kann man auch einfach der Briefkasten > unter z. B. sonstige Verwaltungskosten und die > Banner unter Repräsentationskosten im ideellen > Bereich buchen? > > Vielen Dank im Voraus.
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