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Steuern und Buchführung
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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen
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Mieze schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > Wirtschaftsgüter (egal ob GWG oder nicht) werden > erst ab einem Wert von 250,- € als Anlagegut > gebucht. > > Sonst müsste man eine Menge Zeug als Anlagegut > buchen, wie z. B. auch einen Locher oder einen > Stift, denn die erfüllen alle Voraussetzungen > (selbständig nutzbar, hält länger als ein Jahr) > eines Wirtschaftsgutes.
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