Re: Verkäufe
von: pfeffer ()
Datum: 29.11.2020
Hier gilt: Der Verkaufserlös wird in dem steuerlichen Bereich erfasst, wo das Gerät genutzt wurde. Wurde der PC also z.B. im ideellen Bereich genutzt, fällt der Erlös ertrags- und umsatzsteuerfrei in den ideellen Bereich.