Re: Satzungsänderung zur Vorstandszusammensetzung sofort anwendbar?
von: O.H. ()
Datum: 28.01.2019
Hallo Herr Pfeffer, diese Anfragen kommen mir sehr gelegen und ich möchte mein Problem da mit einbinden.
Wir als KreisSportBund wollen auch unsere Satzung ändern und folgendes herausnehmen.
Auszug Satzung Alt:
Das Präsidium setzt sich zusammen aus:
- Präsident/-in,
- 1. Vizepräsident/-in für Grundsatzfragen/Kommunikation und Marketing,
- Vizepräsident/-in für Soziales und Gesundheitssport,
- Vizepräsident/-in für Finanzen,
- Vizepräsident/-in für Breitensportentwicklung,
- Vizepräsident/-in für Leistungssportentwicklung,
- Vizepräsident/-in für Frauensport und Gleichstellung,
- Vizepräsident/-in für Bildung, Ehrung und Traditionen,
- Vorsitzende/r der Sportjugend,
- Geschäftsführer/-in (mit beratender Stimme),
- dem/den Ehrenpräsidentinnen und Ehrenpräsidenten des Präsidiums (mit beratender
Stimme).
Der KSB wird im Sinne des § 26 BGB durch den/die Präsident/-in, den/die 1. Vizepräsident/-in für
Grundsatzfragen/Kommunikation und Marketing, den/die Vizepräsident/-in für Soziales und
Gesundheitssport und den/die Vizepräsidenten/-in für Finanzen vertreten. Dabei sind jeweils zwei der
genannten Präsidiumsmitglieder gemeinschaftlich vertretungsberechtigt.
Geschäftsführendes Präsidium
Das geschäftsführende Präsidium besteht aus dem/der Präsidenten/-in, dem/der 1. Vizepräsidenten/-
in für Grundsatzfragen/Kommunikation und Marketing, dem/der Vizepräsidenten/-in für Soziales und
Gesundheitssport, dem/der Vizepräsidenten/-in für Finanzen sowie dem/der Geschäftsführer/-in mit
beratender Stimme.
1.
In der neuen Satzung soll es im "Geschäftsführenden Präsidium" nicht mehr zur Benennung der "Personenangaben" kommen, sondern einfach " Das geschäftsführende Präsidium wird vom Präsidium festgelegt".
Geht das auch?
2.
Kann man die Vertretung des Vereins (KSB) ebenfalls so regeln?
Vielen Dank
O.H.