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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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AVNiemtsch schrieb: ------------------------------------------------------- > Danke für die Anrwort "Pfeffer". > hier gleich mal die nächste Frage: > momentan steht in unserer Satzung: §10 Vorstand: > 1. Der Vereinsvorstand setzt sich zusammen aus: > a .dem Vorsitzenden > b. dem stellvertretendem Vositzenden > c. und drei weitern Mitgliedern > 3. Geschäftsführender Vorstand in Sinne §26 BGB > sind der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der > Schatzmeister. > Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein > gegenüber dritten gerichtlich und > außergerichtlich. > > Ich würde gerne die Satzung dahin gehend ändern > wollen: > 1.Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und > höchstens fünf Personen. Jedes dieser > Vorstandsmitglieder ist einzeln > vertretugsberechtigt. Über die Zahl der > Vorstandsmitglieder entscheidet die > Mitgliederversammlung bei der Bestellung des > Vorstands. > und kann ich dann Punkt 3 aus der alten Satzung > löschen lassen??? > schon mal Danke für Ihre Antwort.
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