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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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AVNiemtsch schrieb: ------------------------------------------------------- > Einen schönen "guten Tag" Herr Pfeffer, > ich hätte nicht gedacht, das ich Sie noch mal um > Rat fragen muss, aber das Amsgericht zwingt mich, > folgendes: > ich habe die Satzung dahingehend geändert: > §10 Vorstand > 1. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und > höchstens fünf Personen, von denen jeweils zwei > gemeinsam vertretungsberechtigt sind. Über die > Zahl der Vorstandsmitglieder entscheidet die > Mitgliederversammlung bei der Bestellung der > Vorstandes. > 3.Geschäftsführender Vorstand im Sinne des § 26 > BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter. > > Das Amtsgericht schreibt: > Die in § 10 der Satzung neu gefassten Regelungen > in Punkt 1 und 3 sind wiedersprüchlich > hinsichtlich der Vertretungsberechtigten und der > Vertretungsbefungnis. Die Satzung kann so nicht > eingetragen werden. Hier bedarf es einer erneuten > Änderung durch die Mitgliederversammlung. > > Meine Frage: Was muss ich den in der Satzung nun > richtiger Weise schreiben und muss ich dazu erneut > eine Mitgliderversammulng einberufen und noch mal > zum Notar gehen????? > > Vielen lieben Dank für Ihr Bemühen und Ihre > Antworten!!
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