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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das Vereinsregister will eine klare Angabe, wer > zum BGB-Vorstand gehört, die ist da. Soweit also > keine Bedenken. > Das andere ist nur vereinsintern von Bedeutung. > Mir aber nicht klar geworden, welche besonderen > Rechte und Pflichten das geschäftsführende > Präsidium gegenüber dem übrigen Vorstand hat.
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