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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Einfach Nr. 3 streichen. Die Regelung in Nr. 1 ist > ausreichend. > Wenn es einen Vorsitzende und sein Stellvertreter. > geben soll, könnte die Regelung so aussehen: > > 1. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und > höchstens fünf Personen darunter der Vorsitzende > und sein Stellvertreter, von denen jeweils zwei > gemeinsam vertretungsberechtigt sind. Über die > Zahl der Vorstandsmitglieder entscheidet die > Mitgliederversammlung bei der Bestellung der > Vorstandes.
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