Re: Entlastung auf Mitgliederversammlung
von: GroßeFeder ()
Datum: 03.04.2018
Hallo Herr Pfeffer,
vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten.
Dennoch habe ich zum Thema noch Fragen:
Für die Mitgliederversammlung wurde ordnungsgemäß eine Einladung versandt. Allerdings befand sich ein TOP dabei, der falsch war. TOP 8 Entlastung der Schatzmeisterin. Der Verein hat nachweislich seit 2016 keine Person als Schatzmeister in den Vorstand gewählt.
Dieser TOP wurde gegenüber der Vorsitzenden schriftlich beanstandet und zeitgleich wurde sie um Korrektur dessen gebeten, da sie selbst das Amt als kommissarischer Schatzmeister seit 2016 auch innehat.
Die Info erfolgte frühzeitig, so das die Korrektur dieses TOP auf der Einladung hätte noch vollzogen werden können, bevor die Frist zur Einladung laut Satzung beendet war.
Ihre Antwort: Dieser Fehler war ihr zwischenzeitlich auch schon aufgefallen und "Wir werden den Tagesordnungspunkt 8 bei der Mitgliederversammlung bei der Genehmigung der Tagesordnung ändern." Mit Wir ist der Vorstand gemeint.
Frage 1: Ist eine Änderung des TOP durch den Vorstand auf der Mitgliederversammlung möglich, da es sich ja um ein Beschlußgegenstand auf der Einladung handelt?
Frage 2: Es können doch nur wirksame Beschlüsse über Gegenstände gefasst werden, die bereits bei der Einladung zur Mitgliederversammlung mitgeteilt wurden, oder?
Frage 3: Wäre der mehrheitliche Beschluss über die Entlastung der kommissarischen Schatzmeisterin, die zeitgleich Vorsitzende ist, wirksam?, obwohl im Sinne unserer Satzung 1 Person nicht 2 Ämter inne haben darf, da die Zusammensetzung bestimmt ist. 1 Amt 1 Person
GroßeFeder