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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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GroßeFeder schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Peffer, > > auf der bevorstehenden MV muss der Vorstand neu > gewählt werden, da die Amtszeit dessen nach drei > Jahren vorbei ist. Nun sollte ja auch eine > Entlastung stattfinden. > > Zu den Aufgaben der MV laut Satzung gehört es nur > den Vorstand zu entlasten. Dieser TOP ist benannt. > Beschluss über die Entlastung des Vorstandes. Nun > erscheint aber auch auf der Einladung zur MV der > TOP Beschluss über die Entlastung des > kommissarischen Schatzmeisters. > > Dazu sollten Sie wissen, das es diesen > kommissarischen Schatzmeister eigentlich gar nicht > geben darf. Denn entgegen unserer Satzung, in der > die Zusammensetzung des Vorstandes (BGB) klar > bestimmt ist, eine Person ein Amt, ist die > Vorsitzende dennoch zeitgleich kommissarischer > Schatzmeister. Eine Anmeldung beim Vereinsregister > dieser Änderung fand nachweislich nicht statt. > > Frage 1: Kann der TOP auf Antrag zu Beginn der MV > mit Beschluss wegfallen? oder sollte ein Antrag > mit Erhalt der Einladung beim Vorstand gestellt > werden? > > Frage 2: Muss der Schatzmeister überhaupt extra > entlastet werden, was jährlich vom Vorstand > einberufen wird, wenn die MV sowieso den Vorstand > entlastet, zu dem ja auch der Schatzmeister > gehört? > > Gruß > GroßeFeder
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