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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1. der TOP Entlastung der Schatzmeisterin von der > MV gelöscht werden und > 2. der TOP Entlastung der kommissarischen > Schatzmeisterin nicht aufgenommen werden, da es > sich um einen neuen TOP handeln würde. > Fazit: Wenn der TOP nicht aufgenommen werden kann, > kann auch keine Entlastung stattfinden. > > #Ganz richtig. > > 3. Und es geht bei der Entlastung des Vorstandes, > um das Organ als Ganzes und nicht um die Personen > im einzelnen, die die Ämter inne haben. > > # Wenn die Satzung das nicht anders regelt, kann > jedes Vorstandsmitglied getrennt, für einzelne > Perioden oder auch bestimmte Tätigkeitsbereiche > entlastet werden. Natürlich kann der Vorstand auch > insgesamt entlastet werden.
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