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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
GroßeFeder schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > > vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten. > > Dennoch habe ich zum Thema noch Fragen: > Für die Mitgliederversammlung wurde ordnungsgemäß > eine Einladung versandt. Allerdings befand sich > ein TOP dabei, der falsch war. TOP 8 Entlastung > der Schatzmeisterin. Der Verein hat nachweislich > seit 2016 keine Person als Schatzmeister in den > Vorstand gewählt. > > Dieser TOP wurde gegenüber der Vorsitzenden > schriftlich beanstandet und zeitgleich wurde sie > um Korrektur dessen gebeten, da sie selbst das Amt > als kommissarischer Schatzmeister seit 2016 auch > innehat. > Die Info erfolgte frühzeitig, so das die Korrektur > dieses TOP auf der Einladung hätte noch vollzogen > werden können, bevor die Frist zur Einladung laut > Satzung beendet war. > > Ihre Antwort: Dieser Fehler war ihr > zwischenzeitlich auch schon aufgefallen und "Wir > werden den Tagesordnungspunkt 8 bei der > Mitgliederversammlung bei der Genehmigung der > Tagesordnung ändern." Mit Wir ist der Vorstand > gemeint. > > Frage 1: Ist eine Änderung des TOP durch den > Vorstand auf der Mitgliederversammlung möglich, da > es sich ja um ein Beschlußgegenstand auf der > Einladung handelt? > > Frage 2: Es können doch nur wirksame Beschlüsse > über Gegenstände gefasst werden, die bereits bei > der Einladung zur Mitgliederversammlung mitgeteilt > wurden, oder? > > Frage 3: Wäre der mehrheitliche Beschluss über die > Entlastung der kommissarischen Schatzmeisterin, > die zeitgleich Vorsitzende ist, wirksam?, obwohl > im Sinne unserer Satzung 1 Person nicht 2 Ämter > inne haben darf, da die Zusammensetzung bestimmt > ist. 1 Amt 1 Person > > GroßeFeder
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