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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Frage 1: Ist eine Änderung des TOP durch den > Vorstand auf der Mitgliederversammlung möglich, da > es sich ja um ein Beschlußgegenstand auf der > Einladung handelt? > > # TOP können von der Versammlung gelöscht werden. > Lediglich die Aufnahme neuer TOP wäre nach BGB > nicht möglich. > > Frage 2: Es können doch nur wirksame Beschlüsse > über Gegenstände gefasst werden, die bereits bei > der Einladung zur Mitgliederversammlung mitgeteilt > wurden, oder? > > # Ja, das gilt aber nicht für Verfahrensanträge. > Die Löschung eines TOP ist ein solcher > Verfahrensantrag. > > > Frage 3: Wäre der mehrheitliche Beschluss über die > Entlastung der kommissarischen Schatzmeisterin, > die zeitgleich Vorsitzende ist, wirksam?, obwohl > im Sinne unserer Satzung 1 Person nicht 2 Ämter > inne haben darf, da die Zusammensetzung bestimmt > ist. 1 Amt 1 Person > > # Die Entlastung bezieht sich immer auf die > Person. Es geht ja um die Haftung. > Es könnte also nur eine Entlastung der Person für > diesen Tätigkeitsbereich erfolgen.
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