Re: ausschluss und beschlussfähigkeit
von: pfeffer ()
Datum: 08.07.2022
Ich wurde ich über den Termin der Mitgliederversammlung vom 18.07.2022 nur "informiert". Es wurde mir keine Einladung geschickt und dies damit begründet, dass die Mitgliedschaft ja ruht.
- Ist dies richtig?
# Ruhen der Mitgliedschaft bedeutet grundsätzlich, dass auch kein Teilnahmerecht an der MV besteht.
Im Schreiben an mich steht: Falls sie sich zum Ausschluss äußern wollen, halten sie sich bitte ab 20:30 Uhr ..... bereit". Die anderen Mitglieder haben jedoch eine Einladung für 20:00 Uhr erhalten.
# Das wäre soweit korrekt, weil das Recht auf Anhörung gewahrt ist, ohne dass ein Teilnahmerecht an der MV besteht.
- Darf es sein, dass ich erst eine halbe Stunde später an der Mitgliederversammlung teilnehmen darf?
Ja, sie haben ja wie gesagt keine Teilnahmerecht. Es geht nur um Ihre Anhörung. Insoweit werden sie wie ein Nichtmitglied behandelt (weil die Mitgliedschaftsrecht ja ruhen).
(Es dürften also 30 Minuten lang Unwahrheiten vorgetragen werden und ich habe keine Gelegenheit,
diese zu widerlegen? Irgendwie erscheint mir dies nicht richtig
# Dass Unwahrheiten vorgetragen werden können, ist eine bloße Unterstellung. Sie haben dann ja die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Gab es im eigentlichen Ausschlussverfahren keine Anhörung? Hier geht es ja nur noch um eine Anrufungsrecht.