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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich wurde ich über den Termin der > Mitgliederversammlung vom 18.07.2022 nur > "informiert". Es wurde mir keine Einladung > geschickt und dies damit begründet, dass die > Mitgliedschaft ja ruht. > - Ist dies richtig? > > # Ruhen der Mitgliedschaft bedeutet grundsätzlich, > dass auch kein Teilnahmerecht an der MV besteht. > > Im Schreiben an mich steht: Falls sie sich zum > Ausschluss äußern wollen, halten sie sich bitte ab > 20:30 Uhr ..... bereit". Die anderen Mitglieder > haben jedoch eine Einladung für 20:00 Uhr > erhalten. > > # Das wäre soweit korrekt, weil das Recht auf > Anhörung gewahrt ist, ohne dass ein Teilnahmerecht > an der MV besteht. > > - Darf es sein, dass ich erst eine halbe Stunde > später an der Mitgliederversammlung teilnehmen > darf? > > Ja, sie haben ja wie gesagt keine Teilnahmerecht. > Es geht nur um Ihre Anhörung. Insoweit werden sie > wie ein Nichtmitglied behandelt (weil die > Mitgliedschaftsrecht ja ruhen). > > (Es dürften also 30 Minuten lang Unwahrheiten > vorgetragen werden und ich habe keine > Gelegenheit, > diese zu widerlegen? Irgendwie erscheint mir dies > nicht richtig > > # Dass Unwahrheiten vorgetragen werden können, ist > eine bloße Unterstellung. Sie haben dann ja die > Möglichkeit zur Stellungnahme. > > Gab es im eigentlichen Ausschlussverfahren keine > Anhörung? Hier geht es ja nur noch um eine > Anrufungsrecht.
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